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Kommunale Wärmeplanung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir laden Sie herzlich ein vom 22.02. bis zum 10.03. an unserer Bürgerbefragung zur kommunalen Wärmeplanung teilzunehmen. Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird im ersten Schritt die aktuelle Wärmeversorgung der Stadt untersucht. Ziel ist die Entwicklung einer Strategie, wie die zukünftige Wärmeversorgung bedarfsgerecht, effizient und nachhaltig gestaltet werden kann.

Die Umfrage richtet sich sowohl an Eigentümer:innen als auch Mieter:innen in Bad Dürkheim. Ihre Teilnahme liefert uns wertvolle Informationen und ist von großer Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung in der Stadt Bad Dürkheim.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Teilnahme!


Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bad Dürkheim wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.  

Phasen

Phasenübersicht
Phase 3: Bürgerbeteiligungsveranstaltung
Bürgerbeteiligungsveranstaltung
Phase 4: Ergebnisse der ersten Umfrage
Ergebnisse der ersten Umfrage
Phase 5: 2. Bürgerinformationsveranstaltung
2. Bürgerinformationsveranstaltung
Phase 6: Offenlage des kommunalen Wärmeplans
Offenlage des kommunalen Wärmeplans

Offenlage des kommunalen Wärmeplans

10. Februar 2025 23:00 - 13. März 2025 23:00

Der Entwurf des Wärmeplans ist nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen offenzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses am 30.01.2025 wurde die Offenlage des kommunalen Wärmeplans nach § 13 Abs. 4 WPG beschlossen.

Der kommunale Wärmeplan liegt in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Foyer des Bürgerbüros zur öffentlichen Einsichtnahme aus und zwar zu folgenden Dienststunden:

  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Dienstag      08:00 – 14:00 Uhr
  • Mittwoch      07:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag         08:00 – 12:00 Uhr

Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden auch nach Vereinbarung.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über den kommunalen Wärmeplan informieren und dazu äußern.

Ergänzend dazu steht während der Zeit der Auslegung der kommunale Wärmeplan hier sowie auf der Homepage der Stadt unter www.bad-duerkheim.de/waermeplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an klimaschutz@bad-duerkheim.de oder schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein öffentliches Verfahren handelt und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.