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Bewohnerparken im Rustengut

Phasen

Phasenübersicht

Ergebnis und Umsetzung

30. Dezember 2024 23:00 - 1. Februar 2025 23:00

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an unserer Umfrage. Wir werten die Ergebnisse nun aus und werden Sie anschließend über die weiteren Schritte informieren.

Abstimmungsergebnisse

Anwohner des Rustengut konnten über die folgenden Varianten abstimmen.

  • Ausweisung sämtlicher öffentlicher Parkflächen als reinen Bewohnerparkbereich.Amtliche Kennzeichnung: „Bewohner mit Parkausweis XXX Nr. frei“.
  • Anspruchsberechtigt sind Bürger mit gemeldetem Wohnsitz „Im Rustengut“.

Halter mehrerer Kraftfahrzeuge erhalten einen Bewohnerparkausweis in welchem mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden können. Nutzer dauerhaft überlassener Fahrzeuge (z.B. Firmenfahrzeug) können ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.

  • Für Anhänger können keine Parkberechtigungen erteilt werden.
  • Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen Gebühren pro Ausweis und Jahr in Höhe von 30,00 € an.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme bestimmter Bewohnerparkflächen.
  • Nicht Anspruchsberechtigte dürfen in Bewohnerparkbereichen halten aber nicht parken.

2 Stimmen

Ausweisung einer Mischnutzung:

  • Bewohnerparken (siehe vorgenannte Regelungen)
  • Parken mit Parkscheibe bis zu 3 h Höchstparkdauer

Hierbei würden sämtliche öffentlichen Parkstände beiden Nutzergruppen zur Verfügung stehen.

2 Stimmen

Kein Änderungsbedarf. Die bestehende Parkregelung soll beibehalten werden.

26 Stimmen


Ergebnis

Zusätzlich haben Anwohnerinnen und Anwohner analog Ihre Stimme bei der Verwaltung abgegeben.

Insgesamt ergibt sich aus allen abgegebenen Stimmen die Folgende Stimmverteilung:


Variante 1: 2 Stimmen

Variante 2: 4 Stimmen

Variante 3: 34 Stimmen