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Bewohnerparken im Rustengut (eingestellt)

Phasen

Phasenübersicht
Phase 2: Wiederholung der Umfrage aufgrund unzulässiger Eingriffe
Wiederholung der Umfrage aufgrund unzulässiger Eingriffe

Abstimmung

1. Dezember 2024 23:00 - 10. Dezember 2024 23:00

Die Stadtverwaltung erreichen immer häufiger Beschwerden hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Parkraums im Bereich des Wohngebiets „Im Rustengut“. Es wird vorgetragen, dass vermehrt Verkehrsteilnehmer, welche nicht in diesem Bereich wohnen, die öffentlichen Parkflächen, zum Teil auch dauerhaft, in Anspruch nehmen und hierdurch den Parkdruck erheblich verschärfen.

Um den Beschwerden Abhilfe zu verschaffen und die begrenzt zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner vorzuhalten, erwägt die Stadtverwaltung das sogenannte „Bewohnerparken“ für diesen Bereich einzuführen.

Gern möchten wir Sie als Bewohner der Straßen „Im Rustengut“ an diesem Prozess beteiligen, sodass wir Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, an unserer Online Befragung teilzunehmen, um ein Stimmungsbild zu erhalten.

 

Damit Sie sich über die Möglichkeiten im Voraus informieren können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen nachfolgend zusammengestellt:

 

Variante 1)

  • Ausweisung sämtlicher öffentlicher Parkflächen als reinen Bewohnerparkbereich. Amtliche Kennzeichnung: „Bewohner mit Parkausweis XXX Nr. frei“.
  • Anspruchsberechtigt sind Bürger mit gemeldetem Wohnsitz „Im Rustengut“.

Halter mehrerer Kraftfahrzeuge erhalten einen Bewohnerparkausweis in welchem mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden können. Nutzer dauerhaft überlassener Fahrzeuge (z.B. Firmenfahrzeug) können ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.

  • Für Anhänger können keine Parkberechtigungen erteilt werden.
  • Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen Gebühren pro Ausweis und Jahr in Höhe von 30,00 € an.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme bestimmter Bewohnerparkflächen.
  • Nicht Anspruchsberechtigte dürfen in Bewohnerparkbereichen halten aber nicht parken.

Variante 2)

Ausweisung einer Mischnutzung:

  • Bewohnerparken (siehe vorgenannte Regelungen)
  • Parken mit Parkscheibe bis zu 3 h Höchstparkdauer

Hierbei würden sämtliche öffentlichen Parkstände beiden Nutzergruppen zur Verfügung stehen.

Abstimmung geschlossen

Endergebnis

Die Abstimmung wurde am 10. Dezember 2024 geschlossen. Die Teilnehmenden konnten für 1 Option abstimmen.

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Personen haben online abgestimmt