Variante 1 - Bewohnerparken
Von "Bewohnerparken im Rustengut"
Zum Projekt

- Ausweisung sämtlicher öffentlicher Parkflächen als reinen Bewohnerparkbereich.Amtliche Kennzeichnung: „Bewohner mit Parkausweis XXX Nr. frei“.
- Anspruchsberechtigt sind Bürger mit gemeldetem Wohnsitz „Im Rustengut“.
Halter mehrerer Kraftfahrzeuge erhalten einen Bewohnerparkausweis in welchem mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden können. Nutzer dauerhaft überlassener Fahrzeuge (z.B. Firmenfahrzeug) können ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.
- Für Anhänger können keine Parkberechtigungen erteilt werden.
- Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen Gebühren pro Ausweis und Jahr in Höhe von 30,00 € an.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme bestimmter Bewohnerparkflächen.
- Nicht Anspruchsberechtigte dürfen in Bewohnerparkbereichen halten aber nicht parken.
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