Meine Rede vom 19.01.2023
Von "Philipp-Fauth-Straße"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Stadt,
mein Name ist Wolfgang Fallot-Burghardt und mein Thema ist Philipp Fauth oder genauer das Gutachten, das Sie im November im Internet über ihn veröffentlicht haben und das dort bis heute steht.
An insgesamt fünf Stellen (Zeilen 410,732,740,746,779 – Nummerierung nach http://www.fbe-asic.com/Fauth/Gutachten_Philipp-Fauth.pdf) bezeichnen Sie in diesem Gutachten Philipp Fauth als Mitglied der NSDAP, ohne das zu belegen. Auch in Ihrem Zweitgutachten vom Dienstag wiederholen Sie diese Behauptung ohne stichhaltige Belege. Ich kann darüber nur mit dem Kopf schütteln – Sie können doch nicht ehrverletzende Behauptungen dieser Art ohne einen Beweis aufstellen. Das ist moralisch nicht ok und ist übrigens auch eine sog. üble Nachrede im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Ich zitiere weiter aus Ihrem Gutachten:
Zeile 529: "mit letzterem hat Fauth eine Rolle gefunden, die seine Daseinsberechtigung innerhalb der SS stützt". DASEINSBERECHTIGUNG INNERHALB DER SS, Fauth also Mitglied der SS ? Dafür liefern Sie auch keinen Beleg. Behaupten Sie wirklich, Fauth sei in der SS gewesen ?
Wenn man das ganze Gutachten liest, wird es deutlich, was gemeint ist: Sie meinen eigentlich das Ahnenerbe oder besser "Das Ahnenerbe e.V." (der exakte Name variierte, aber ein „SS“ befand sich nach Wikipedia nie im Namen). Der Vereinspräsident und Gründer des Ahnenerbes war Heinrich Himmler, Chef der SS. Deswegen war aber das Ahnenerbe nicht die SS. Das eine war eine üble Truppe (Waffen-SS, Totenkopf-SS), die andere betrieb Forschung, teilweise auch nur Pseudoforschung. Und das ist kein einmaliges Versehen, das Ganze hat Methode: Sie setzen in Ihrem Gutachten immer wieder vorsätzlich das Ahnenerbe mit der SS und mit Himmler gleich, um Fauth zu verunglimpfen. (Zeile 721: "Doch Fauth schlug nicht nur materiellen Profit aus der Zusammenarbeit mit der SS", Zeilen 727,731,737).
Sie wissen eigentlich, dass Fauth im Ahnenerbe war, schreiben aber lieber SS, um seinen Ruf nachhaltiger zu schädigen. WISSENTLICH unwahre Behauptungen zur Ehrabschneidung sind juristisch formuliert eine Verleumdung.
Es geht weiter:
Zeile 547 "Das Ahnenerbe wandelte sich von ... einer großen Narrenkiste von Privatgelehrten und Phantasten wie Fauth [hin] zu ...". Ich wiederhole: "EINE GROSSE NARRENKISTE VON PRIVATGELEHRTEN UND PHANTASTEN WIE FAUTH". Auch dafür hat das Strafgesetzbuch einen Paragraphen, und zwar die Nummer 185 "Beleidigung".
Würden Sie sagen, eine solche Aussage ist getragen von „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ oder von „Hart in der Sache, aber mit Respekt“, wie Sie es gerade gefordert haben, Herr Bürgermeister ?
Und hier noch ein paar Kostproben:
Zeile 549: "Fauth blieb jedoch bis zu seinem Tode das sichtbarste Aushängeschild für Himmlers Hang zur Förderung von Unfug in der Verkleidung wissenschaftlichen Habitus".
oder Zeile 557: "er (also Fauth) stand allem fern, was man unter Forschung und Lehre verstehen könnte". Ich wiederhole: "ER STAND ALLEM FERN, WAS MAN UNTER FORSCHUNG UND LEHRE VERSTEHEN KÖNNTE."
Dass ein Lehrer, Fauth war Volksschullehrer, der Lehre fernsteht, ist schon ein ziemlich origineller Vorwurf. Und was die Forschung angeht: Fauth veröffentlichte 66 Artikel in den "Astronomischen Nachrichten" (http://www.fbe-asic.com/Fauth/Publ_Astronom_Nachr.pdf), das war neben dem amerikanischen "Astronomical Journal" die damals weltweit führende Fachzeitschrift für Astronomie, die es auch heute noch gibt und die ein strenges Peer Review betreibt. Peer Review ist eine wissenschaftliche Qualitätskontrolle der eingehenden Manuskripte durch Wissenschaftler des gleichen Fachbereichs und dieses Peer Review gab es sicherlich auch damals, vielleicht sogar sorgfältiger als heute. Nebenbei bescheinigen Sie Ihren Vorgängern in der Stadtführung auch ein ziemlich schlechtes Urteilsvermögen.
Und so geht es weiter in einer Tour, ich habe 21 problematische Aussagen in dem Gutachten gezählt. Es ist so viel Gift in diesem Gutachten, ich kann hier nicht alles ausführen. So geht man nicht mit Menschen um.
Ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens ist das Gutachten als "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" (§ 189 StGB) zu bewerten, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Stadt wird sich meiner Meinung nach auch nicht hinter den § 193 StGB "Wahrnehmung berechtigter Interessen" zurückziehen können, weil die Diffamierungsabsicht einfach zu deutlich erkennbar ist. Aber – wie gesagt – ich bin kein Jurist und sowieso – wo zwei Juristen zusammen sind, gibt es drei Meinungen.
Ich komme zum Ende: Ich empfehle der Stadt, dieses unwürdige Schmähgutachten sofort vom Internet zu nehmen, nachdem es dort jetzt zwei Monate gestanden hat. Gerade eben war es noch nicht in Google aufgenommen, es ist also noch nicht zu spät. Sie haben jetzt seit Dienstag ein zweites Gutachten zur Verfügung, warum nehmen Sie nicht das ? Vielleicht lesen Sie Ihr Gutachten auch einmal durch, Herr Bürgermeister, ob Sie das wirklich alles so meinen.
Und entschuldigen Sie sich öffentlich bei der Familie Fauth - das könnten Sie auch jetzt gleich machen, drei Mitglieder der Familie Fauth sind heute abend da.
Der Familie Fauth empfehle ich, einen Anwalt zu nehmen, wenn die Stadt nicht umgehend reagiert. Ihr Großvater ist kein Freiwild, wir leben in einem Rechtsstaat.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
