Ihr Zweitgutachten über Philipp Fauth
Von "Philipp-Fauth-Straße"
Zum Projekt

Liebe Stadt Bad Dürkheim,
vielen Dank für Ihr ausführliches, endlich seriöses und wissenschaftlich fundiertes "Zweitgutachten" zu Philipp Fauth vom 17.01.2023, das ich gestern nahezu verschlungen habe. Ich stimme in nahezu allen Einschätzungen mit Ihnen überein, so z.B. zur Qualität von Hermann Fauths Biographie bzw. der Autobiographie, zur Beurteilung der Welteislehre, zur Wernher-von-Braun-Anekdote, etc. Besonders freut es mich, dass Sie auch den Hintergrund von Fauths Zeit beleuchten, in der bspw. Nationalismus und Antisemitismus im "Mainstream" der politischen Meinungen lagen. Natürlich denken auch Sie Ihre Ausarbeitung "vom Ende her" - geschenkt.
Ihre Arbeit zeugt von einer eingehenden Beschäftigung mit der Materie, meine Fragen wurden thematisiert und nicht einfach "par ordre du mufti" unter Hinweis auf die Ausarbeitung eines promovierten Historikers und die Zuständigkeit vom Tisch gewischt. Dafür noch einmal meinen Dank. Es wäre unerträglich gewesen, wenn die Stadt allein auf Grundlage des im November veröffentlichten Gutachtens über Philipp Fauth geurteilt hätten. Zu diesem Gutachten unten noch mehr.
Nicht ganz überein stimme ich mit Ihnen in wenigen Punkten, worunter sich leider auch die von mir gestellten beiden Fragen befinden:
Die NSDAP-Mitgliedschaft halte ich für nicht bewiesen, ja ich sehe noch nicht einmal Indizien für eine solche. Dass ein Freund ihn in einem Nachruf für ein Parteimitglied hält, dass sich in seinem Nachlass ein Rundschreiben der NSDAP befindet, dass bei seiner Beerdigung Mitglieder der Ortsgruppe Grünwald der NSDAP teilnahmen, kann nicht wirklich als Beweis gelten.
Auch aus seiner Selbstbezeichnung als "Nationalsozialist", so wie aus der entsprechenden Beurteilung von Scultetus, kann nicht herausgelesen werden, dass er Parteimitglied war. Nicht jeder Nationalsozialist war in der NSDAP (z.B. wg. des Mitgliedsbeitrags, aus Zeitgründen, Bequemlichkeit, Krankheit, Ablehnung der Aufnahme - siehe Räder, etc.). Ich sehe sogar Indizien für das Gegenteil: dass an den genannten Stellen die Formulierung "Nationalsozialist" statt des vermutlich üblicheren "Parteigenosse", abgekürzt "Pg.", gewählt wurde, könnte gerade auf seine Nichtmitgliedschaft hindeuten. Fauths Nonkonformismus und Eigenwilligkeit machen es für mich auch sehr plausibel, dass Fauth sich keiner Parteidisziplin beugen wollte.
Sie sollten daher Ihre Aussage auf Seite 10, dass Fauth zu einen unbekannten Zeitpunkt der NSDAP beigetreten sei, revidieren - Sie haben dafür so wie im Novembergutachten keine Belege. Für die meisten Stadträte wird der Unterschied zwischen Nationalsozialist und NSDAP-Mitglied wohl sowieso keinen Unterschied machen.
Wobei die Selbstbezeichnung als Nationalsozialist auch beleuchtet werden kann: als "ältester Nationalsozialist mit 50-jähriger Betätigung" (Episode 1939, als ein Flaktrupp seine Sternwarte attackierte) wäre Fauth bereits 1889 Nationalsozialist gewesen - in Hitlers Geburtsjahr. Was man eben so sagt, wenn man 1939 nachts von einem Haufen deutscher Soldaten mit gezogener Waffe angegangen wird. Scultetus ist auch kein guter Zeuge in dieser Frage, er wollte vielleicht nur die Linientreue seines neuen Kollegen betonen, vielleicht um Nachfragen hinsichtlich einer fehlenden Parteigenossenschaft Fauths aus dem Weg zu gehen.
In dem Zitat "... aufrichtiger Verehrer von Hitler" in einem Brief an den Lehrer Gaubatz von Mittelbrunn unbekannten Datums lassen Sie das "Nichtsdestotrotz" am Anfang des Zitats weg und somit einen Hinweis darauf, dass Fauth eben nicht mit allen Maßnahmen Hitlers einverstanden war, die im Vorfeld aufgezählt werden. Es ist sehr schade, dass die "Leistungen" Hitlers, die Fauths Zustimmung fanden, in diesem Brief so schlecht lesbar sind. So kann ich nun vermuten, dass Fauth sich vor allem über Autobahnen, die Vollbeschäftigung, die Einführung des Kindergelds, den friedlichen Anschluss Österreichs an Deutschland, die geglückten Olympischen Spiele in Berlin, etc. gefreut hat.
Fauths Korrespondenz mit Chamberlain, die unerklärlicherweise in Ihrem Novembergutachten nicht besprochen wird, obwohl sie sehr prominent in Fauths Biographie erwähnt wird, ist der Dreh- und Angelpunkt für die Antisemitismusfrage. Wenn überhaupt, finden sich hier die Belege für einen Antisemitismus bei Fauth, möglicherweise sogar en masse, und es ist daher sehr schade, dass Sie den Chamberlain-Nachlass in Bayreuth noch nicht gesichtet haben, wo sich seine Briefe befinden dürften. Hoffentlich sind diese Erkenntnisse vor der entscheidenden Stadtratssitzung verfügbar.
Das von Ihnen gefundene Antisemitismuszitat (S. 37) ist - sagen wir einmal - mittelmäßig aussagekräftig. Fauth äußert darin eigentlich ein grundsätzliches Unbehagen ggü. antisemitischem Gedankengut, sieht dieses Unbehagen aber aufgrund eines Zeitungsartikels über ein Buch Chamberlains schwinden. Ein 1917 verklausuliert geäußerter antisemitischer Gedanke darf auch nicht mit den Augen von 2023 betrachtet und bewertet werden - 1917 war ein Holocaust schlicht nicht denkbar. Legen Sie bei den problematischen Aussagen nach - sei es durch antisemitische Äußerungen in den Chamberlain-Briefen oder in den von Fauth gelobten Chamberlain-Büchern. Momentan lautet Ihre Anwort darauf, ob Fauth Antisemit war: 1917 ein bisschen.
Die Fälle "Sidonie Strauß" und "Richard Levy" (Sie führen auch neue entlastende Indizien in die Debatte ein) scheinen sogar nahezulegen, dass Fauth sich im persönlichen Umgang mit Juden korrekt verhalten hat.
Die Problematik der Begeisterung über Chamberlains Bücher (es wäre erhellend zu erfahren, was in den gelobten Büchern genau stand) und Hitlers Rede 1939 am Vorabend des Kriegs ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, auch wenn daraus nicht die Zustimmung zu jedem einzelnen der dort geäußerten Gedanken herausgelesen werden darf.
Meine letzte Bitte: bitte entfernen Sie das von Voreingenommenheit triefende, unwissenschaftliche, polemische und beleidigende Novembergutachten vom Netz (Zitat: "Das Ahnenerbe wandelte sich ... von einer großen Narrenkiste von Privatgelehrten und Phantasten wie Fauth zu ...") und setzen Sie das Zweitgutachten an seine Stelle. Das Novembergutachten ist dem Ernst der Situation - wir demontieren den Ruf eines Menschen - nicht angemessen und der Stadt Bad Dürkheim unwürdig. Ich sehe sogar strafrechtliche Tatbestände erfüllt. Bitte tun Sie dies so schnell wie möglich, bevor es in den Suchmaschinen gelistet wird. Sie können eine üble Nachrede auch nicht damit heilen, dass Sie an anderer Stelle fair und ausgewogen urteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Fallot-Burghardt
