Sehr geehrter Herr Strohmeier,
vielen Dank für ihre Frage. Rechtlich spricht nichts gegen die Umbenennung einer Straße, auch wen hiervon eine Behörde betroffen ist.
Selbstverständlich haben aber Gespräche zwischen Stadt und Kreisverwaltung stattgefunden und die Kreisverwaltung wurde entsprechend über die aktuellen Überlegungen informiert.
Behördenanschriftsänderung rechtsmäßig?
Von "Philipp-Fauth-Straße"
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Die durch Sie angestoßene Straßennamensänderung betrifft auch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim?
In wie weit ist eine solche Änderung rechtmäßig?
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Letztes Update: 30. Januar 2023
Veröffentlicht am 9. November 2022-Letzte Bearbeitung am 30. Januar 2023
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